ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware, zustande. Für alle Aufträge gelten diese Geschäftsbedingungen.
Ohne unsere schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten.

2. Lieferpflicht

Im Falle höherer Gewalt oder leicht fahrlässig verschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeit sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadenersatzpflicht besteht. Der Käufer kann in diesem Falle die Bestellung widerrufen, wenn eine angemessene Nachfrist ohne rechtfertigenden Grund von uns nicht eingehalten wird.
Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen.

3. Zahlungsbedingungen

Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz der EZB fällig.
Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungs­be­dingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen oder unter Ausschluss irgendwelcher Schadenersatzansprüche gegen uns (und ohne Zahlungsnachfrist) vom Vertrag zurücktreten.

4. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Käufer vor. Bis dahin darf die Verfügung über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte gelten als sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Käufer den Geldbetrag als Verwahrer besitzt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die uns übergegangenen Forderungen sind sofort zu melden. Der Eigen­tums­vorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.

Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird vielmehr durch den Käufer für uns vorgenommen.
Im Übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

5. Inkasso

Zur Annahme von Zahlungsmitteln sind nur die von uns hierzu bevollmächtigten Personen berechtigt.

6. Mängelrügen

Die Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens vor Ablauf des Empfangstages, fernmünd­lich zu erheben. Mängelrügen bei Milch müssen sofort erhoben werden. Eine ordnungsgemäße Kühleinrichtung oder Kühlung wird vorausgesetzt. Sofern wir nicht Hersteller der gelieferten Ware sind, können Ansprüche aus mangelhafter Ware gegen uns nur in dem Um­fang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet.
Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Kunde nach unserem Ermessen eine kostenlose Ersatzlieferung oder eine Warengutschrift gegen Rückgabe der Ware. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Zustellung

Auch bei vereinbarter Zustellung sind wir zur Zustellung an den Kunden nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei uns und dem Kunden vorliegen und die Kosten für die Zustellung gedeckt werden. Soweit bei Zustellung der Ware an den Kunden der Kunde nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Empfängers.

8. Versandrisiko

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn die Ware frachtfrei von uns zu liefern ist. Bei Übernahme der Ware durch die Transportfahrzeuge geht das Risiko auf den Käufer über.

9. Retouren

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrückgabe nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.

10. Leergut

Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (z.B. Container, Zwischenböden, Transportbehälter, Paletten, Kannen, Kästen und Sonstige) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Käufer nach zweckbestimmten Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Einweg- Emballagen werden nicht zurückgenommen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung sowie Zahlung und Gerichtsstand ist Coburg.

12. Wirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

Milchwerke Oberfranken West eG Meeder

Vorstand:
Harald Reblitz (Vorsitzender), Silvio Reimann (stellv. Vorsitzender), Erwin Schwarz, Klaus Vetter, Raimund Wolf

Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Thomas Schneider

Geschäftsführer:
Ludwig Weiß